Busch Arbeitssicherheit und Brandschutz
Bild Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Pflicht zur Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung, die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Je nach den spezifischen Anforderungen sind Sie dazu angehalten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer und Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen und die entsprechenden Unterweisungen und Konzepte vorzuweisen.
Lösung
Und genau hier kommen wir ins Spiel. Unsere Mission ist es, Sie hierbei bestmöglich zu unterstützen und gemeinsam mit Ihnen praxisorientierte und rechtskonforme Lösungen für Ihren Betrieb zu entwickeln.
Gesetzliche Regelung
Die Arbeitssicherheit unterliegt den Rechtsgrundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 2.
Unsere Leistungen im Bereich der Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) hat in einem Unternehmen die wichtige Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter sicherzustellen. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds und der Minimierung von Arbeitsrisiken. Ihre Arbeit trägt dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu verhindern und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen.
Zu den Aufgaben gehören die regelmäßigen Sicherheitsbegehungen im Betrieb, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung und Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die SiFa überwacht die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und –vorschriften.
Im Falle von Arbeitsunfällen oder Vorfällen, leitet die SiFa Untersuchungen ein, um die Ursachen zu ermitteln und Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle zu entwickeln.
Die SiFa fördert die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf Sicherheitsbelange und trägt dazu bei, das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen zu stärken.
Sie stellt sicher, dass das Unternehmen alle relevanten gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt.
Im Rahmen der Betriebsbegehungen inspiziert die SiFA den Arbeitsplatz, um potenzielle Gefahren zu identifizieren, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zu überprüfen und Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit zu geben. Daraus entstehen Empfehlungen und Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von Gefahren, die Dokumentation der Ergebnisse und Follow-up Termine.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie dient dazu, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung beinhaltet die Identifikation und Bewertung der Gefahren, die Ermittlung der von den Gefahren betroffenen Mitarbeiter, die Risikobewertung, die Festlegung von Schutzmaßnahmen, den Umsetzungsplan und die Überwachung und Kontrolle der festgelegten Maßnahmen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßig aktualisiert werden muss, um Veränderungen in den Arbeitsbedingungen, neue Erkenntnisse oder neue Gefahrenquellen zu berücksichtigen.
Die Betriebsanweisung wird auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erstellt. Sie wird im Betrieb ausgehangen und dient als Unterweisungsgrundlage für die jährliche Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter.
Die regelmäßige Durchführung einer Sicherheitsunterweisung ist entscheidend, um Mitarbeiter über Sicherheitsbestimmungen, -verfahren und -richtlinien am Arbeitsplatz zu informieren und sicherzustellen, dass sie sich bewusst sind, wie sie sich in verschiedenen Situationen sicher verhalten sollen.
Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) müssen ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern vierteljährlich durchgeführt werden. Die SiFa ist Mitglied im Arbeitsschutzausschuss des Unternehmens. Sie leitet und protokolliert die Sitzungen auf Wunsch der Geschäftsleitung.